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   LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07   

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LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07 (https://dejure.org/2008,11590)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07 (https://dejure.org/2008,11590)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. August 2008 - 20 Sa 1172/07 (https://dejure.org/2008,11590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 2 BGB, § 319 Abs 1 S 1 BGB, § 306 Abs 1 BGB, § 305c Abs 1 BGB
    Bezugnahme eines Practice Bonus Plan der Konzernmuttergesellschaft im Arbeitsvertrag - AGB-Kontrolle - überraschende Klausel - Schadensersatz bei Nichterreichung der Unternehmensziele - Schätzungsermessen bei entgangenem Gewinn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer variablen Vergütung aufgrund eines Bonusplans einer US-amerikanischen Konzernobergesellschaft; Erstreckung der Einbeziehungskontrolle und Inhaltskontrolle des Bonusplans einer US-amerikanischen Konzernobergesellschaft auf den Arbeitsvertrag zwischen einem ...

  • Judicialis

    BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 249; ; BGB § 253; ; BGB § 280; ; BGB § 612

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung; variable Vergütung; Bonus; Blankettzusage; überraschende Klausel; Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07
    Es fehlt daher - insofern geht der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - (juris) fehl und ist auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 (BB 2008, 617) nicht einschlägig - bereits an einer eigenen Pflichtverletzung der Beklagten.

    Zwar könnte der Kläger dann von der Beklagten statt der geschuldeten Leistung - der Ausfüllung der Rahmenvereinbarung in Ziff. 2 des Anhangs zum Arbeitsvertrag - nach §§ 283 Satz 1, 275 Abs. 1 BGB Schadensersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB verlangen, weil die Aufstellung wirksamer Bonus Pläne mit Ablauf der Zielperiode unmöglich wird (ebenso BAG, Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 -a.a.O.).

    Nach § 252 BGB könnte der Kläger dabei den entgangenen Gewinn ersetzt verlangen, wozu grundsätzlich auch Ansprüche auf variable Vergütung zählen können (BAG, Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - a.a.O).

    Diese Regelung stellt für den Geschädigten eine § 287 ZPO ergänzende Erleichterung der Darlegungs- und Beweislast dar (Palandt-Heinrichs, 65. Aufl. § 252 Rz. 5; BAG, Urt. v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - a.a.O.), wobei dem Anwendungsbereich des § 287 Abs. 1 ZPO auch die Feststellung des Schadens an sich unterfällt.

    Insofern unterscheidet sich der Fall von dem, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 (a.a.O.) zugrunde gelegen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05

    Zur Frage des besonderen Falles iSv § 18 Abs 1 S 2 BErzGG, in dem die Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07
    In den Practice Bonus Plänen wurde eine von verschiedenen üblichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Leistung variabler Vergütungen gewählt - diese können ausschließlich an die Erreichung persönlicher Ziele, ausschließlich an die Erreichung von Unternehmenszielen oder an eine Kombination aus der Erreichung persönlicher Ziele und Unternehmensziele geknüpft werden (vgl. Lembke, BB 2008, 170; Annuß NZA 2007, 290; Heiden, DB 2006, 2401, 2403).

    Mit der Vereinbarung einer variablen Vergütung wird dem Arbeitnehmer eine Gewinnchance eingeräumt (ebenso Heiden, DB 2006, 2401, 2402; Annuß NZA 2007, 290, 291), ohne dass der Begriff etwas darüber aussagt, von welchen Parametern die Leistung abhängig ist.

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07
    Dabei kann offenbleiben, ob ein vom Mutterunternehmen aufgestellter Bonusplan eine allgemeine Geschäftsbedingung darstellt, deren Verwender i.S.d. §§ 305 ff BGB das Tochterunternehmen als Vertragspartner des Arbeitnehmers ist, obgleich dieses an der Erstellung des Plans nicht beteiligt war (Verwendereigenschaft des Arbeitgebers verneinend bei durch den Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Tarifverträgen BAG, Urt. v. 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - juris) und auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.

    Dies gilt selbst wenn man unterstellte, dass ein durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel in Bezug genommenes Regelungswerk der Transparenzkontrolle zu unterziehen ist, wenn der Verwender der Bezugnahmeklausel bezogen auf dieses nicht Verwender ist (hiergegen BAG, Urt. v. 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - juris, anders für die vertraglich in Bezug genommene Arbeitsvertragsordnung des diakonischen Werks LAG Hessen, Urt. v. 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 - juris).

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07
    Dies gilt selbst wenn man unterstellte, dass ein durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel in Bezug genommenes Regelungswerk der Transparenzkontrolle zu unterziehen ist, wenn der Verwender der Bezugnahmeklausel bezogen auf dieses nicht Verwender ist (hiergegen BAG, Urt. v. 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - juris, anders für die vertraglich in Bezug genommene Arbeitsvertragsordnung des diakonischen Werks LAG Hessen, Urt. v. 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 - juris).

    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot setzt die Gefahr voraus, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Intransparenz von der Durchsetzung bestehender Rechte gegenüber dem Verwender abgehalten wird (BAG, Urt. v. 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - juris; Urt. v. 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45? Urt. v. 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - juris; LAG Hessen, Urt. v. 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 - juris ).

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Bezirkszusatztarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot setzt die Gefahr voraus, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Intransparenz von der Durchsetzung bestehender Rechte gegenüber dem Verwender abgehalten wird (BAG, Urt. v. 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - juris; Urt. v. 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45? Urt. v. 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - juris; LAG Hessen, Urt. v. 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 - juris ).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot setzt die Gefahr voraus, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Intransparenz von der Durchsetzung bestehender Rechte gegenüber dem Verwender abgehalten wird (BAG, Urt. v. 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - juris; Urt. v. 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45? Urt. v. 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - juris; LAG Hessen, Urt. v. 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 - juris ).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07
    Bei der Regelung von Bedingungen für die Ausschüttung einer variablen Vergütung handelt es sich um eine Preisabrede, die der Inhaltskontrolle außerhalb des Transparenzgebots nicht unterfällt (ebenso grds. für Preisabreden BAG, Urt. v. 01.03.2006 - 5 AZR 363/05 - BAGE 117, 155; Urt. v. 27.11.2003 - 2 AZR 135/03 - DB 2004, 1208; zu variabler Vergütung Reinecke BB 2008, 554, Heiden, DB 2006, 2401; a.A wohl Horcher, BB 2007, 2065, 2067).
  • LAG Köln, 23.05.2002 - 7 Sa 71/02

    Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07
    Es fehlt daher - insofern geht der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - (juris) fehl und ist auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 (BB 2008, 617) nicht einschlägig - bereits an einer eigenen Pflichtverletzung der Beklagten.
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot setzt die Gefahr voraus, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Intransparenz von der Durchsetzung bestehender Rechte gegenüber dem Verwender abgehalten wird (BAG, Urt. v. 15.04.2008 - 9 AZR 159/07 - juris; Urt. v. 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45? Urt. v. 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - juris; LAG Hessen, Urt. v. 19.10.2007 - 3 Sa 912/07 - juris ).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07
    Bei der Regelung von Bedingungen für die Ausschüttung einer variablen Vergütung handelt es sich um eine Preisabrede, die der Inhaltskontrolle außerhalb des Transparenzgebots nicht unterfällt (ebenso grds. für Preisabreden BAG, Urt. v. 01.03.2006 - 5 AZR 363/05 - BAGE 117, 155; Urt. v. 27.11.2003 - 2 AZR 135/03 - DB 2004, 1208; zu variabler Vergütung Reinecke BB 2008, 554, Heiden, DB 2006, 2401; a.A wohl Horcher, BB 2007, 2065, 2067).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08

    Kein Anspruch auf Bonuszahlung bei Eigenkündigung - deklaratorische Verweisung

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2009 - 11 Sa 1504/08

    Entlastungsnachweis bei Zielvereinbarun

    Gegenstand einer Zielvereinbarung können aber auch persönliche Ziele sein, die individuelle Leistungen im Blick haben (BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rz. 26, a. a. O.; vgl. auch Hess. LAG 14.08.2008 - 20 Sa 1172/07 - Rz. 37, juris; Annuß NZA 2007, 290; Heiden DB 2006, 2401, 2403; Lembke BB 2008, 170).
  • ArbG Ulm, 13.01.2015 - 9 Ca 19/14

    Anspruch auf Bonuszahlung - Optionsgewährungsvertrag - Vereinbarung mit

    Nach der - auch vorliegend einschlägigen - Rechtsprechung des BAG zur Gestaltung von Aktienoptionsprogrammen stehen Ansprüche aus einer Aktienoptionsgewährung nicht immer in demselben synallagmatischen Verhältnis zur Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wie die vertraglich vom Arbeitgeber geschuldete Vergütung (BAG 16.01.2008 - 7 AZR 887/06, NZA 2008, 836, 837 f.; BAG 12.02.2003 - 10 AZR 299/02, NZA 2003, 487, 489; s. auch LAG München 12.02.2009 - 3 Sa 833/08, juris Rn. 30 f. und LAG Hessen 14.08.2008, 20 Sa 1172/07, juris Rn. 34 sowie instruktiv Annuß/Lembke , BB 2003, 2230 ff.).
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